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   LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04   

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LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04 (https://dejure.org/2004,26470)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 25.08.2004 - 9 O 409/04 (https://dejure.org/2004,26470)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 25. August 2004 - 9 O 409/04 (https://dejure.org/2004,26470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Markenrechtsverletzung durch Verwendung von "Retro-" oder "Nostalgiemotiven" auf Kleidung: "Interflug"-Aufdruck auf T-Shirts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG; § 14 Abs 3 Nr 1 MarkenG; § 14 Abs 5 MarkenG
    Abgrenzung; Bedeutungsgehalt; bekannte Marke; Bekleidungsstück; Benutzungsverbot; berühmte Marke; Blickfangaufdruck; blickfangmäßiger Aufdruck; DDR; Dekorationsmittel; Deutsche Demokratische Republik; Fluggesellschaft; fremde Marke; Fremdprodukt; Fremdunternehmen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 221 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04
    Der EuGH lässt es hingegen sogar ausreichen, wenn nur die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit besteht, dass der Verkehr von einem Herkunftshinweis ausgeht (WRP 2002, 1415 - Arsenal; 2002, 692 - Hölterhoff; dem folgend OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 233, 234 - Planet Cinema; 2001, 231, 232 - planet e; ähnlich früher auch der BGH, GRUR 1981, 592, 593 - Championne du Monde).

    Es mag ihm vorrangig um die Solidarisierung mit dem Markeninhaber im Sinne einer Sympathiebekundung (vgl. EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal) oder darum gehen, eine nostalgische Denkweise dokumentieren zu wollen.

    Es kommt des Weiteren auch nicht allein auf die konkrete Verwendungssituation der Darbietung derartiger sog. "Retro-Shirts" im Verkaufsraum an, wie der Beklagte meint, sondern auch auf solche Betrachter, denen diese Produkte spontan erst nach dem Kauf, nämlich im getragenen Zustand begegnen, ohne dass sie Bestandteil einer ganzen Palette von Bekleidungsstücken mit mehr oder weniger in ihrem Sinngehalt gleichgerichteten Motivaufdrucken sind (vgl. EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal).

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04
    Dies wäre in der hier gegebenen Konstellation aber erforderlich, um von einem aus § 242 BGB resultierenden Ausübungshindernis hinsichtlich der aus der Markeneintragung resultierenden Rechte ausgehen zu können (vgl. dazu BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; OLG Köln, GRUR-RR 2002, 130, 132 - Focus).

    Vielmehr ist von einer zu Gunsten des Klägers streitenden Vermutung eines ernsthaften Benutzungswillens auszugehen, (vgl. dazu BGH GRUR 2001, 242, 244/245 - Classe E unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1988, 820, 821; dem folgend LG Braunschweig v. 03.12.2003 - 9 O 2801/03) welche der Beklagte nicht widerlegt hat.

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04
    Im Kennzeichenrecht kann eine durch eine rechtsverletzende Benutzungshandlung begründete Wiederholungsgefahr nur durch eine ernst gemeinte, den Anspruchsgegenstand uneingeschränkt abdeckende, eindeutige, unwiderrufliche und vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (vgl. nur BGH GRUR 2000, 605, 608 - comtes/ComTel).
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04
    Diese rechtsvernichtende Einwendung, die auf dem allgemeinen zivilrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben beruht, gilt zwar nicht nur in seinen speziellen gesetzlichen Ausprägungen, sondern ohne jede Einschränkung im Markenrecht (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung zum WZG; zum MarkenG BGH GRUR 2000, 1032; und grundlegend 2001, 242, 244 - Classe E).
  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95

    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04
    Sie ist prozessual auch im Rahmen einer Verletzungsklage zu berücksichtigen (BGH GRUR 1998, 1034, 1036 - Makalu).
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04
    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Erwirkung der Zeicheneintragung als geradezu sittenwidrig erscheinen lassen (BGH GRUR 1998, 412, 414 - Analgin; 1034, 1037 - Makalu).
  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04
    Schon ein hierdurch begründeter gewisser Zweifel hinsichtlich der Ernsthaftigkeit dieser Erklärung reicht aus, um die Wiederholungsgefahr als insgesamt nicht beseitigt anzusehen (vgl. dazu BGH GRUR 2001, 422, 424 - ZOCOR).
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92

    Pulloverbeschriftung - Rufausbeutung

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04
    Anders mag dies allenfalls sein, wenn sich der Markencharakter des auf der Frontseite des T-Shirts befindlichen Logos gerade nicht feststellen lässt (so BGH GRUR 1994, 635 - Pulloverbeschriftung).
  • OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: mögliche Verletzung der Wortmarke "Focus"

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04
    Dies wäre in der hier gegebenen Konstellation aber erforderlich, um von einem aus § 242 BGB resultierenden Ausübungshindernis hinsichtlich der aus der Markeneintragung resultierenden Rechte ausgehen zu können (vgl. dazu BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; OLG Köln, GRUR-RR 2002, 130, 132 - Focus).
  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Hölterhoff

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.08.2004 - 9 O 409/04
    Der EuGH hat dagegen auch insoweit etwas geringere Anforderungen gestellt, indem er eine rechtsverletzende Benutzungshandlung lediglich in dem Fall verneint, dass ein Verständnis im Sinne einer Verwendung als betriebliches Herkunftszeichen ausgeschlossen sei (GRUR 2002, 692 - Hölterhoff).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 258/98

    GERRI/KERRY Spring

  • BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92

    Markenverunglimpfung II - Rufausbeutung

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 312/99

    "SYLT-Kuh"; Rechtserhaltende Benutzung einer mit der beworbenen Ware identischen

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 43/88

    Telefonnummer 4711 - Beeinträchtigung des Werbewerts

  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92

    "Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils

  • BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79

    Warenzeichen - Verwendung - Championne du Monde - Fahrradsname

  • OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 66/99

    "Planet Cinema"; Verwechslungsgefahr zweiter Marken

  • OLG München, 06.07.1995 - 29 U 4543/94
  • OLG München, 12.07.1990 - 29 U 4924/89
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